KI-Telefonassistent in einer Anwaltskanzlei
KI-Telefonassistent für Anwaltskanzleien

KI-Telefonassistent für Anwaltskanzleien: rund um die Uhr erreichbar

Kein Erstmandat mehr an der unbesetzten Leitung verlieren und trotzdem die anwaltliche Verschwiegenheit voll wahren. Was BRAO und § 203 StGB dafür verlangen.

8. Juli 2026 · 11 min Lesezeit

Kurz & knapp

Ja, ein KI-Telefonassistent darf in einer Anwaltskanzlei eingesetzt werden. Er zählt rechtlich zu den externen Dienstleistern, und deren Einbindung ist seit der Reform von 2017 ausdrücklich geregelt: erlaubt nach § 43e BRAO und über § 203 Abs. 3 StGB, wenn der richtige Anbieter das mitbringt: einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung und einen datenschutzkonformen Rahmen (AVV, Hosting in Deutschland/EU, kein Training mit Mandatsdaten). Die entscheidende Frage ist also nicht ob, sondern mit welchem Anbieter.

Freitag, 16:52 Uhr. Der einzige Anwalt der Kanzlei sitzt in einer Verhandlung, die Sekretärin ist bereits im Wochenende. In genau diesem Moment ruft eine Frau an, die nachmittags eine fristlose Kündigung erhalten hat. Sie ist aufgewühlt, sie braucht heute noch Klarheit, und sie hat sich drei Kanzleien aus der Google-Suche herausgeschrieben. Ihre ist die erste. Es klingelt sechsmal. Dann die Mailbox. Sie legt auf und wählt die zweite Nummer.

Dieses Mandat ist verloren, bevor es begonnen hat. Nicht wegen mangelnder Qualität, sondern wegen einer unbesetzten Leitung.

Ein KI-Telefonassistent löst genau dieses Problem: Er nimmt jeden Anruf sofort an, hält das grobe Anliegen und die Kontaktdaten fest und sorgt dafür, dass aus dem ersten Kontakt ein Mandat wird, auch während Verhandlungen, Besprechungen und nach Büroschluss.

Bleibt für viele Kanzleien nur eine Frage offen, bevor sie loslegen: Wie lässt sich das mit der anwaltlichen Verschwiegenheit vereinbaren? Die gute Nachricht vorweg: Der Einsatz ist zulässig und einfacher umzusetzen, als viele denken.

Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen dar, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die genannten Normen sind über gesetze-im-internet.de und dejure.org im Wortlaut abrufbar.


§Die gute Nachricht: erlaubt und einfacher, als viele befürchten

Ein KI-Telefonassistent nimmt Anrufe entgegen, hält das grobe Anliegen fest und leitet Dringendes weiter. Dabei kann er mit Informationen in Berührung kommen, die der anwaltlichen Verschwiegenheit unterliegen, etwa dem Namen eines Anrufers und dem groben Grund seines Anliegens.

Der entscheidende Punkt: Ein solcher Assistent ist rechtlich ein externer Dienstleister. Und die Einbindung externer Dienstleister ist kein rechtsfreier Graubereich, sondern seit dem 9. November 2017 ausdrücklich geregelt, durch das „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen". Es beantwortet genau die Frage, die durch die Digitalisierung entstanden war: Wie dürfen Kanzleien IT-, Cloud- und ähnliche Dienstleister einsetzen, ohne die Verschwiegenheit zu verletzen?

Die Antwort ergibt sich aus zwei Voraussetzungen, die der richtige Anbieter mitbringt:

1

Vertragliche Verschwiegenheit

Verschwiegenheitsverpflichtung mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Begrenzung auf das Erforderliche, Subunternehmer-Regelung (§ 43e Abs. 3 BRAO).

2

Datenschutz-Rahmen

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Hosting in Deutschland/EU, klares Löschkonzept.

Sind diese Punkte erfüllt, ist der Einsatz berufsrechtlich zulässig

So wie die Einbindung eines externen IT-Dienstleisters, eines Cloud-Anbieters für die Kanzleisoftware oder eines Aktenvernichters auch.

Der Gewinn

Was Ihre Kanzlei davon hat

Ist die rechtliche Frage geklärt, zählt das Ergebnis im Alltag, und das ist durchweg positiv:

Kein Erstmandat mehr verloren

Jeder Anruf wird angenommen, auch abends, am Wochenende und während Verhandlungen. Der erste Kontakt landet bei Ihnen, nicht bei der nächsten Kanzlei in der Trefferliste.

Mehr Zeit fürs Wesentliche

Das Team wird vom Dauertelefon befreit und kann sich auf die Mandate konzentrieren, bei denen es wirklich gebraucht wird.

Ein professioneller erster Eindruck

Anrufer werden freundlich angenommen und ernst genommen, statt an einer Mailbox abzuprallen, und starten mit einem guten Gefühl ins Mandat.

Rund um die Uhr erreichbar

Dauerhafte Erreichbarkeit wird zum spürbaren Vorsprung gegenüber Kanzleien, bei denen nach 17 Uhr nur der Anrufbeantworter läuft.

§Die Normen im Überblick

Diese Vorschriften bilden zusammen den Rahmen. Die gute Nachricht: Sie alle lassen den Einsatz zu, sie schreiben nur vor, wie.

Rechtsrahmen für KI-Dienstleister in der Kanzlei, vereinfachte Übersicht
NormWas sie verlangtWie es erfüllt wird
§ 43a Abs. 2
BRAO
Anwaltliche Verschwiegenheit; mitwirkende Personen sind in Textform zu verpflichten. Verschwiegenheits­vereinbarung mit dem Anbieter.
§ 203
StGB
Kein unbefugtes Offenbaren. Seit 2017: Offenbaren gegenüber „mitwirkenden Personen" (IT/Cloud) erlaubt, soweit erforderlich. Vertragliche Geheimhaltungs­verpflichtung des Anbieters (Abs. 4).
§ 43e
BRAO
Erlaubnisnorm: Vertrag in Textform mit Verschwiegenheit, Begrenzung auf das Erforderliche und Subunternehmer-Regel; bei Auslandsverarbeitung vergleichbarer Schutz. Dienstleister­vertrag; Hosting in Deutschland/EU (Abs. 4).
Art. 28
DSGVO
Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten. Auftragsverarbeitungs­vertrag (AVV).
Art. 4 & 50
EU-KI-VO
KI-Kompetenz im Team (seit 02.02.2025) und Transparenz gegenüber Anrufern (ab 02.08.2026). Kurze Einweisung; Hinweis auf die KI zu Gesprächsbeginn.
Die Nuance, die viele übersehen

Empfang ja, Mandatsdetails nein: § 43e Abs. 5 BRAO

§ 43e BRAO unterscheidet zwei Arten von Dienstleistungen, und hier lohnt sich Genauigkeit, weil viele Marketing-Texte diesen Punkt verschweigen:

  • Allgemeine Kanzlei-Dienstleistungen (IT, Telefonie, Empfang, Sekretariat) fallen unter Abs. 1 bis 3: Auswahl, Textform-Vertrag, Verschwiegenheit, keine gesonderte Einwilligung der einzelnen Mandanten nötig.
  • Dienste, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen (klassisch: Sachverständiger oder Detektiv für einen konkreten Fall) erfordern nach § 43e Abs. 5 BRAO zusätzlich die Einwilligung des Mandanten.

Ein KI-Telefonassistent arbeitet im Empfangs- und Erstannahme-Bereich: Er nimmt Anrufe an, hält das grobe Anliegen fest, notiert Terminwünsche und leitet Dringendes weiter. Das ist allgemeine Kanzlei-Infrastruktur und fällt damit unter Abs. 1 bis 3, nicht unter Abs. 5. Genau deshalb ist der Einsatz ohne Einwilligung jedes einzelnen Mandanten möglich.

Die ehrliche Grenze

Würde über die Telefonannahme inhaltlich der Sachverhalt eines konkreten Falls verarbeitet, könnte die Einwilligungsfrage nach Abs. 5 aufleben. Deshalb sollte ein Kanzlei-Assistent bewusst auf der Annahme- und Triage-Ebene bleiben: Wer ruft an? Neue Anfrage, Sachstand einer Akte, Rechnung oder Termin? Wie dringlich? Die inhaltliche, mandatsbezogene Arbeit bleibt vollständig beim Anwalt.

§Datenschutz & EU-KI-VO: was zusätzlich gilt

Berufsrecht und Datenschutz stehen nebeneinander, Sie erfüllen beides. Relevant sind vor allem: der Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO), Transparenz gegenüber Anrufern (Art. 13/14 DSGVO), die Vermeidung problematischer Drittlandübermittlungen (Art. 44 ff. DSGVO, Server in Deutschland/EU lösen das am saubersten) und ggf. eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO).

Besonders aktuell ist die EU-KI-Verordnung. Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den beteiligten Personen. Und ab dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht nach Art. 50: Wer einen Sprachassistenten einsetzt, muss dafür sorgen, dass Anrufer schon beim ersten Kontakt erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Dieser Stichtag ist vom „Digital Omnibus", der andere KI-Fristen verschiebt, ausdrücklich nicht betroffen, und die Pflicht trifft den Betreiber, also die Kanzlei. Die gute Nachricht: Ein gut gestalteter Assistent erfüllt das automatisch, indem er sich zu Gesprächsbeginn transparent als digitaler Assistent zu erkennen gibt.

Bereits abgedeckt

Bei Leadary ist der Rahmen schon gesetzt

Damit Sie sich auf Ihre Mandate konzentrieren können, ist das berufs- und datenschutzrechtliche Fundament von Haus aus eingerichtet:

  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVOgehört dazu.
  • Vertragliche Verschwiegenheit des Anbieterswie beim eigenen Team zur Geheimhaltung verpflichtet (§ 43e BRAO, § 203 StGB).
  • Server in Deutschlanddamit stellt sich die Drittland-Frage gar nicht erst (§ 43e Abs. 4 BRAO, Art. 44 ff. DSGVO).
  • Keine Nutzung Ihrer Daten für das Training der KI-Modellevertraglich ausgeschlossen.
  • Klares Lösch- und AufbewahrungskonzeptDaten werden gelöscht, wenn ein Mandat endet oder Sie es verlangen.
  • Transparente Anrufannahme, protokollierte Gesprächeim Sinne der Transparenzpflicht der EU-KI-Verordnung.

Kurz: Das Berufsrechtliche steht, bevor der erste Anruf angenommen wird, ohne dass Sie selbst Verträge konstruieren müssen.

Schaubild

So läuft ein Anruf

Ein Kanzlei-Assistent nimmt jeden Anruf an, beantwortet einfache Fragen, gibt Auskünfte und bucht Termine, und sorgt dafür, dass die richtige Person mit den richtigen Informationen zurückruft. In den konkreten Fall geht er dabei nicht hinein, die juristische Arbeit bleibt bei Ihnen.

Vom Klingeln zum vorbereiteten Rückruf

Anruf klingeltSie wählen: immer, nur bei Nichterreichbarkeit oder außerhalb der Öffnungszeiten
KI nimmt anbegrüßt transparent als digitaler Empfang
Anliegen & mehrAuskünfte geben, einfache Fragen & Termine buchen
dringend / Frist Sofort weiterleitennach Ihren Regeln durchstellen oder Bereitschaft
Routine Aufbereitet & gesendetZusammenfassung per E-Mail & SMS an Ihr Team

Der Assistent ordnet grob ein und übergibt. Die juristische Arbeit bleibt zu 100 % bei der Kanzlei.

Was er im Kanzleialltag konkret leistet

  • nimmt jeden Anruf sofort an: auch während Verhandlungen, Besprechungen und nach Büroschluss;
  • hält das grobe Anliegen und die Kontaktdaten fest: Name, Rückrufnummer und worum es ungefähr geht;
  • erkennt Dringlichkeit: Fristsachen und eilige Anliegen werden markiert und nach Ihren Regeln sofort weitergeleitet;
  • nimmt Terminwünsche auf (und bucht auf Wunsch direkt im Kalender);
  • beantwortet einfache Standardfragen: Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, benötigte Unterlagen;
  • bereitet jede Nachricht auf und schickt sie per E-Mail & SMS an Ihr Team, statt einer kryptischen Voicemail;
  • erteilt ausdrücklich keine Rechtsberatung und geht nicht in den Fall hinein.
Im Vergleich

Mailbox, Telefonservice oder KI-Assistent?

Vergleich gängiger Lösungen für die telefonische Erreichbarkeit einer Kanzlei
KriteriumAnrufbeantworter / MailboxExterner TelefonserviceKI-Telefonassistent
Erreichbarkeitnur AufnahmeBürozeiten des Diensteswann Sie möchten, bis 24/7
Anliegen aufnehmen & Auskünfte gebenneinjaja
Termine buchenneinteilsja
Dringlichkeit erkennen & sofort weiterleitenneinteilsja, nach Ihren Regeln
Nachbereitung per E-Mail & SMSneinteilsja
Parallele Anrufe (Anrufspitzen)1begrenztbis zu 7 gleichzeitig
Vertragliche Verschwiegenheit (§ 43e)entfälltmöglichja (AVV)
Laufende Kostengering, aber ohne Serviceteuer, meist pro Anruf/Minuteplanbar, ab 99 €/Monat*

*Richtwert; der tatsächliche Preis richtet sich nach Anrufvolumen und Funktionsumfang.

Klar aufgeteilt

Was der Assistent übernimmt, was bei Ihnen bleibt

Eine klare Rollenverteilung

Die Organisation übernimmt der Assistent. Anrufe annehmen, Auskünfte geben, Termine buchen, Nachrichten aufbereiten und weiterleiten, rund um die Uhr.

Die Beratung bleibt bei Ihnen. In den konkreten Fall geht der Assistent nicht hinein, und komplexe oder sehr persönliche Gespräche übergibt er sauber an Ihr Team.

Die Basis liefert Leadary. Vertrag, Verschwiegenheit und die nötigen Nachweise sind fertig hinterlegt, sodass Sie ohne eigenen Aufwand starten.

In wenigen Minuten startklar

  1. Wissensbasis befüllen.Zuständigkeiten, Erreichbarkeiten, Standardauskünfte (z. B. Öffnungszeiten, Sachstands- und Rechnungsauskünfte), Eskalations- und Notfallregeln (Fristsachen!).
  2. Gesprächsführung festlegen.Begrüßung, Tonalität, welche Angaben aufgenommen werden, wann weitergeleitet und wann ein Rückruf notiert wird.
  3. Live gehen und messen.Angenommene Anrufe, aufgenommene Erstanfragen, gebuchte Termine, Notfall-Eskalationen.
Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick

Ist ein KI-Telefonassistent in einer Anwaltskanzlei erlaubt?
Ja. Er zählt zu den externen Dienstleistern, deren Einbindung § 43e BRAO und § 203 Abs. 3 StGB ausdrücklich gestatten, vorausgesetzt, der Dienstleister ist in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet (mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen) und datenschutzkonform per AVV eingebunden.
Verstößt der Einsatz gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO?
Nein, sofern die Voraussetzungen des § 43e BRAO eingehalten werden. Die Verschwiegenheitspflicht bleibt bestehen und wird vertraglich auf den Dienstleister erstreckt. Ohne diese Verpflichtung wäre der Einsatz problematisch.
Mache ich mich nach § 203 StGB strafbar, wenn eine KI Anrufe entgegennimmt?
Nicht, wenn Sie den Anbieter ordnungsgemäß zur Geheimhaltung verpflichten. Seit der Reform 2017 ist das Offenbaren gegenüber mitwirkenden Personen wie IT- und KI-Dienstleistern zulässig, soweit es für die Dienstleistung erforderlich ist. Strafbar würde umgekehrt, wer diese Verpflichtung unterlässt (§ 203 Abs. 4 StGB).
Brauche ich die Einwilligung jedes einzelnen Mandanten?
Für die allgemeine telefonische Erstannahme in der Regel nicht: Sie ist eine allgemeine Kanzlei-Dienstleistung (§ 43e Abs. 1 bis 3 BRAO). Eine Einwilligung nach § 43e Abs. 5 BRAO wird erst relevant, wenn eine Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient. Deshalb sollte der Assistent auf der Annahme- und Triage-Ebene bleiben.
Muss der Anrufer wissen, dass er mit einer KI spricht?
Ja, Transparenz ist geboten. Nach den Vorgaben der EU-KI-Verordnung soll erkennbar sein, dass ein KI-System im Einsatz ist; zusätzlich bestehen Informationspflichten nach Art. 13/14 DSGVO. Ein gut gestalteter Assistent weist gleich zu Beginn transparent darauf hin.
Worauf muss ich beim Serverstandort achten?
Auf Deutschland oder die EU. Bei Auslandsverarbeitung verlangt § 43e Abs. 4 BRAO einen vergleichbaren Geheimnisschutz, und die DSGVO stellt zusätzliche Anforderungen an Drittlandübermittlungen. Hosting in Deutschland vereinfacht beides erheblich.
Ersetzt die KI mein Sekretariat?
Nein. Sie entlastet es. Der Assistent übernimmt die Erstannahme, die Aufnahme und die Dokumentation von Routineanrufen; komplexe, persönliche und mandatsbezogene Aufgaben bleiben beim Team, nur mit weniger Unterbrechungen und besserer Vorbereitung.

§Fazit

„Darf ich das?" ist die berechtigte erste Hürde, und sie hat eine klare Antwort: Ja, ein KI-Telefonassistent ist in der Kanzlei zulässig, wenn Auswahl, Vertrag und Datenschutz stimmen. § 43e BRAO und § 203 StGB ebnen den Weg. Was bleibt, ist keine juristische, sondern eine unternehmerische Entscheidung: Wie viele Erstmandate darf eine unbesetzte Leitung noch kosten?

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