Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Verträge zwischen Leadary Systems und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über KI-Chatbots, KI-Voicebots und deren Integration in Webseiten.

§ 305 BGB B2B Stand Februar 2026

Anbieter gemäß § 1 AGB

Leadary Systems

Elias Buttler · Sperberweg 33 · 40668 Meerbusch

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Stand Februar 2026

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Verträge zwischen Leadary Systems und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über KI-Chatbots, KI-Voicebots und deren Integration in Webseiten.

§ 305 BGB B2B Stand Februar 2026

Anbieter gemäß § 1 AGB

Elias Buttler · Sperberweg 33 · 40668 Meerbusch

§ 1

Anbieter und Geltungsbereich

(1)
Anbieter ist:
  • Elias Buttler
  • Leadary Systems
  • Sperberweg 33
  • 40668 Meerbusch
  • Deutschland
(2)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3)
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer mit Sitz in Deutschland.
(4)
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2

Leistungsgegenstand

(1)
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich KI-gestützter Dialogsysteme, insbesondere:
  • KI-Chatbots
  • KI-Voicebots
  • Integration der vorgenannten Systeme in bestehende Webseiten des Kunden
(2)
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
(3)
Der Anbieter schuldet die technische Umsetzung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 3

Vertragsschluss

(1)
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Projektvertrags zustande.
(2)
Elektronische Signaturen sind zulässig.
(3)
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Projektvertrags.
§ 4

Vergütung, Zahlungsbedingungen und Laufzeit

Einmalige Vergütung
(1)
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)
Der im Projektvertrag vereinbarte einmalige Erstpreis (Projekt- bzw. Einrichtungsvergütung) ist mit Vertragsunterzeichnung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Laufende Abonnementvergütung
(3)
Die monatliche Abonnementvergütung ist erstmals mit Vertragsunterzeichnung und anschließend jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag eines Monats fällig.
(4)
Beginnt das Vertragsverhältnis während eines laufenden Kalendermonats, wird die Abonnementvergütung für diesen ersten Monat anteilig (pro rata temporis) ab Vertragsbeginn berechnet.
Laufzeit und Kündigung
(5)
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(6)
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(7)
Die Kündigung bedarf mindestens der Textform gemäß § 126b BGB (z. B. E-Mail).
(8)
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(9)
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend auszusetzen.
§ 5

Mitwirkungspflichten

(1)
Der Kunde stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2)
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(3)
Mehraufwand infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung kann gesondert berechnet werden.
§ 6

Abnahme

(1)
Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn keine wesentlichen Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung schriftlich gerügt werden.
(2)
Die produktive Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
§ 7

Einsatz von KI- und Automatisierungssystemen

(1)
Der Anbieter setzt automatisierte Systeme und KI-gestützte Anwendungen ein, sofern vertraglich vereinbart.
(2)
KI-Systeme beruhen auf algorithmischen Entscheidungsstrukturen und können trotz sorgfältiger Konfiguration im Einzelfall fehlerhafte oder unzutreffende Ergebnisse liefern.
(3)
Der Anbieter schuldet die technische Implementierung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine inhaltliche Bewertung durch KI-Systeme.
(4)
Der Kunde ist verpflichtet, automatisierte Inhalte regelmäßig zu überprüfen.
(5)
Eine Haftung für KI-generierte Inhalte besteht ausschließlich im Rahmen der Haftungsregelung gemäß § 10.
§ 8

Drittanbieter und externe Dienste

(1)
Der Anbieter ist berechtigt, Drittanbieter und Subunternehmer einzusetzen.
(2)
Soweit externe Plattformen oder Dienste erforderlich sind, gelten deren technische Rahmenbedingungen ergänzend.
(3)
Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.
(4)
Eine Haftung bleibt bestehen, soweit eigenes Verschulden bei Auswahl oder Überwachung vorliegt.
§ 9

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1)
Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(2)
Soweit erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 10

Haftung

(1)
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2)
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3)
Die Haftung ist der Höhe nach auf die Vergütung der letzten sechs Monate vor Schadenseintritt begrenzt.
(4)
Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(5)
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – außer in Absatz (1) – ausgeschlossen.
(6)
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
§ 11

Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen auch über das Vertragsende hinaus geheim zu halten.

§ 12

Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung.

§ 13

Vertragsübertragung, Rechtswahl und Gerichtsstand

(1)
Eine Vertragsübertragung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
(2)
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3)
Gerichtsstand ist Meerbusch, sofern gesetzlich zulässig.

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